In Europa ist der Einsatz von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) erforderlich, wenn im Brandschutzkonzept ein natürlicher Rauchabzug bauordnungsrechtlich vorgesehen ist. In Deutschland wird diese Anforderung insbesondere in der Bauverordnung für Sonderbauten, wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, Museen und Krankenhäusern, festgelegt. Dabei muss unter anderem die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRWG gemäß DIN EN 12101-2 nachgewiesen werden.
Die Prüfung der NRWG erfolgt in verschiedenen Leistungsklassen, die auf dem CE-Kennzeichen angegeben sind. Verantwortliche Fachplaner und Architekten sind daher gefordert, in ihren Ausschreibungen die entsprechenden NRWG-Klassen auszuwählen, um den spezifischen Anforderungen des Bauprojekts gerecht zu werden. In Deutschland variieren die Anforderungen an Wind- und Schneelasten je nach Region. Zudem muss sichergestellt sein, dass das gesamte NRWG eine Temperaturbeständigkeit von mindestens 300 Grad Celsius für eine Dauer von 30 Minuten aufweist.